Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Fluvus, einem Angebot von Philipp Reisinger, Scheibelreitergasse 1/4, 1190 Wien, Österreich („Anbieter“). Stand: 12. August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Fluvus samt Einrichtung und Support. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
Fluvus verarbeitet eingehende Geschäftsdokumente (insbesondere Bestellungen, Rechnungen und Lieferscheine) automatisiert und legt die erfassten Daten nach Freigabe durch den Kunden in dessen Warenwirtschafts- bzw. ERP-System an. Der konkrete Leistungsumfang (angebundenes System, Dokumentarten, Volumen) ergibt sich aus dem Angebot. Die Leistung wird als Cloud-Dienst erbracht; eine On-Premise-Installation ist nicht Vertragsgegenstand. Die einmalige Einrichtung (Anbindung, Konfiguration, Schulung) ist eine gesonderte Leistung. Der Anbieter darf die Leistung weiterentwickeln und verändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird; wesentliche Änderungen werden mindestens zwei Monate vorher angekündigt.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters zustande. Angebot und Annahme bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; bei Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Das monatliche Entgelt ist jeweils im Voraus fällig, die Einrichtungspauschale mit Vertragsbeginn. Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB); befindet sich der Kunde nach Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen weiterhin in Verzug, darf der Anbieter den Zugang bis zur vollständigen Zahlung sperren. Der Anbieter kann die Preise einmal jährlich mit zweimonatiger Vorankündigung anpassen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit; übersteigt die Erhöhung die Steigerung des österreichischen Verbraucherpreisindex seit der letzten Festsetzung, kann der Kunde zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab Produktivsetzung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die beim Anbieter gespeicherten Kundendaten auf Anforderung 30 Tage lang in einem gängigen Format zum Export bereit; anschließend werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Anbindung erforderlichen Zugänge und Schnittstellen seines ERP-Systems bereit und hält sie aktuell, sichert seine Zugangsdaten gegen unbefugte Nutzung und übermittelt nur Dokumente, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Der Kunde prüft die von Fluvus zur Freigabe vorgelegten Dokumente vor der Übernahme in sein ERP-System; für den Inhalt freigegebener Dokumente ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde sorgt im eigenen System für eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung. Erkennbare Mängel oder Störungen meldet der Kunde ohne unnötigen Aufschub.
§ 7 Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle des ERP-Systems, der Internetanbindung des Kunden oder höhere Gewalt) sowie unaufschiebbare Sicherheitswartungen. Support erfolgt per E-Mail an kontakt@fluvus.eu an Werktagen (Mo–Fr, ausgenommen österreichische Feiertage); Anfragen werden in der Regel bis zum Ende des nächsten Werktags beantwortet. Störungsbehebung erfolgt binnen angemessener Frist.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6) angefallen wäre. Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach mit der Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt; dies gilt nicht für Vorsatz und Personenschäden. Schadenersatzansprüche sind binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Die Anwendung des § 924 Satz 2 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit und KI-Verarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil des Vertrags ist und die eingesetzten Subauftragsverarbeiter benennt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern in der EU; KI-gestützte Verarbeitung erfolgt auf EU-gehosteten Modellen. Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich; die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht; jede weitergehende Nutzung (z. B. Fallstudien) bedarf der gesonderten Zustimmung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; Änderungen werden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB als angenommen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf diese Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.